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Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Ich informiere Sie jederzeit über die entstehenden Kosten und bin Ihnen dabei behilflich, den für Sie kostengünstigsten Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Gerne bin ich Ihnen auch hier bei der Antragstellung behilflich.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehme ich auf Wunsch auch die Deckungsanfrage sowie die Kostenabrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung.

 

Setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Eine Anfrage dient Ihrer Information, ist kostenfrei und stellt noch keinen Abschuss eines Mandatsverhältnisses dar.